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Neues aus Unterleinleiter

Datum: Mittwoch, 08. August 2018

Mitfahrbänke eingeweiht

in Unterleinleiter am Dorfladen und in Dürrbrunn am Ortseingang

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Wer auf dem Land groß geworden ist, kennt das Problem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln: Entweder gibt es keine oder sie fahren nur sehr selten. Die typische Lösung ist ein eigenes Auto, das muss man sich aber leisten können. Oder ein Fahrrad, diese Fahrten können aber echt lang werden und über gefährliche Landstraßen ohne Radwege führen.

Was sind Mitfahrbänke?

Mitfahrbänke sind so eine Art Bushaltestelle, die in den letzten Jahren häufiger in kleinen Orten ohne öffentliche Verkehrsmittel aufgebaut wurden. Schilder an den Mitfahrbänken zeigen an, in welche Richtung es gehen soll.

Wer aus dem Dorf raus möchte, aber kein Auto oder ähnliches hat, kann sich hier hinsetzen und darauf warten, dass Fahrerinnen oder Fahrer, die zufälligerweise auch in diese Richtung fahren möchte, ihn mitnimmt. Also sozusagen trampen, nur ohne den Daumen raus zu halten.

Eine praktische Lösung für kleine Orte, wenn der ÖPNV nicht ausreicht, hilft man sich im Dorf eben untereinander.

Das sieht auch der 1. Bürgermeister von Unterleinleiter Gerahrd Riediger so. Gemeinsam mit dem 2. Bürgermeister Herrn Peter Schmitt weihte er am 07.08.2018 gleich 2 Mitfahrbänke ein. Zu finden sind diese in Unterleinleiter am Dorfladen und in Dürrbrunn am Ortseingang.

Der Gemeinderat ist davon überzeugt, dass Mitfahrbänke das teilweise nicht bedarfsgerechte Angebot des ÖPNV - gerade in den abgelegenen Dörfern - sinnvoll ergänzen. Darüberhinaus war es gerade dem 1. Bürgermeister ein Anliegen, die Beweglichkeit und Spontanität der Dorfbevölkerung zu erhalten.

"In Unterleinleiter und Dürrbrunn kennen sich die Leute. Die Anonymität der Großstadt ist weit weg und es sollte leicht sein, mitgenommen zu werden bzw. jemanden mitzunehmen." meint Gerhard Riediger. Die Mitfahrbank leistet so ja auch einen Beitrag für ein lebendiges Miteinander.

Ab welchem Alter kann man mitfahren und wer haftet?

Mitfahrer sind, wie jeder Anhalter, automatisch über die Haftpflicht des Kfz-Halters versichert. Die Mitfahrbank sollte aus Haftungsgründen nur von Mitfahrern über 16 Jahren nutzen. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder über mögliche Gefahren aufzuklären. Die Gemeinde haftet nur im Rahmen ihrer Verkehrssichtungspflicht für den Standort der Mitfahrbank.