Sitzung: 14.05.2020 2020/GR/093
Im Anschluss an die Wahl nimmt der Vorsitzende dem gewählten 2. Bürgermeister Herrn Strehl den nach Art. 27 Abs. 1 KWBG vorgeschriebenen Eid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“