Sitzung: 14.05.2020 2020/GR/093
Sachverhalt:
Grundlage für die Besetzung der Ausschüsse bildet Art. 33 GO.
Rechnungsprüfungsausschuss (3 Mitglieder)
Für die Wahlperiode 2020-2026 ist vorbehaltlich des Beschlusses unter TOP Ö7 dieser Sitzung die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsausschusses mit 3 Ausschussmitglieder vorgesehen. Gemäß dem Kräfteverhältnis im Gemeinderat ist jeweils ein Ausschussmitglied (+ Vertreter) durch die 3 Wählergruppierungen FWG, NWG und DWV zu benennen.
Nach Art. 103 Abs. 2 GO bestellt der Gemeinderat aus der Mitte der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses einen Vorsitzenden und Stellvertreter. Das Vorschlagsrecht liegt bei dem einzelnen Gemeinderatsmitglied.
Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft (3
Vertreter)
Nach Art. 6 Abs. 2 VGemO entsendet der Gemeinderat 2 Verbandsräte (+ Vertreter).
Der 1. Bürgermeister ist geborenes Mitglied.
Schulverbandsversammlung (1 Vertreter)
Nach Art. 9 Abs. 3 BaySchFG entsendet der Gemeinderat den 1. Bürgermeister als geborenes Mitglied (+ Vertreter).
Die Bindung an die Vorschläge der Wählergruppen zur Besetzung eines Ausschusses ist insoweit zwingend, als der Gemeinderat andere als die von Parteien und Wählergruppen vorgeschlagenen Gemeinderatsmitglieder nicht in einen Ausschuss berufen darf.
Hinweis:
Die Benennung der Beauftragten für Jugend und Senioren soll in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates erfolgen.
Beschluss:
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Gemeinderat
der Gemeinde Unterleinleiter beschließt die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses
wie folgt:
Abstimmungsergebnis:
12 : 0
Der
Gemeinderat der Gemeinde Unterleinleiter bestimmt Herrn Alexander Löw zum
Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis:
12 : 0
Der
Gemeinderat der Gemeinde Unterleinleiter bestimmt Herrn Thomas Amon zum
stellvertrenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis:
12 : 0
Gemeinschaftsversammlung
der Verwaltungsgemeinschaft
Der Gemeinderat
der Gemeinde Unterleinleiter beschließt, folgende Gemeinderäte zur
Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft zu entsenden. (Der 1.
Bürgermeister ist geborenes Mitglied und wird im Verhinderungsfall durch die
weiteren Bürgermeister vertreten.)
Abstimmungsergebnis:
12 : 0
Schulverbandsversammlung
Der
1. Bürgermeister ist geborenes Mitglied.
Der
Gemeinderat der Gemeinde Unterleinleiter beschließt, im Verhinderungsfall den
2. Bürgermeister zu entsenden.
Abstimmungsergebnis:
12 : 0