Sitzung: 08.06.2020 2020/BUA/001
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anfrage
1:
Ein
Stadtrat fragt an, weshalb in der Hauptstraße einzelne PKW-Stellplätze
aufgelöst wurden und diese Flächen durch die ansässigen Gastronomiebetriebe
beansprucht werden.
Antwort:
Aufgrund
der Corona-Pandemie soll den Gastronomen die Möglichkeit gegeben werden, die
Außenbestuhlung / Freischankflächen temporär zu vergrößern, um den notwendigen
Mindestabstand einzuhalten. Der Bayerische Städtetag und das Bauministerium
haben den Gemeinden empfohlen, die ortsansässigen Gewerbetreibenden zu unterstützen
und wohlwollende Lösungen im Umgang mit den „Corona-Regeln“ auszuarbeiten.
Diese Maßnahme kommt dieser Empfehlung entgegen und wurde vorab mit dem
Landratsamt abgestimmt.
Anfrage
2:
Ein
Stadtrat möchte Näheres über das im aktuellen Mitteilungsblatt veröffentlichte
Projekt des Kernwegenetz – Konzeptes erfahren. Wurde das Projekt bereits
abgeschlossen? Wurden die betroffenen Landwirte und der Bayerische
Bauernverband beteiligt?
Antwort:
Es
handelt sich hierbei um ein Konzept, welches durch die ILE Fränkische Schweiz
AKTIV (Interkommunale Allianz von 12 Gemeinden) gestartet wurde. Das Konzept
sieht vor, die landwirtschaftlichen Hauptwege zu ermitteln, welche wiederum die
Grundlage für eine Förderung von Straßenbau und -sanierung bildet. Aktuell
stehen die Förderzusage und Genehmigung des Projekts noch aus. Ziel ist es, das
Projekt offiziell im Sommer 2020 zu starten. Die Landwirte werden vor Beginn
informiert.
Anfrage
3:
Ein
Stadtrat bittet um Prüfung hinsichtlich einer angelegten Rückegasse und
durchgeführte Holzarbeiten durch eine Fremdfirma im Bereich Buckenreuther Steig
/ Subergfuhr (Lage:
Friedwald / WC-Hütte /Forstweg bis zur Schranke / ca. 300 m weiter Richtung
Judenfriedhof Pretzfeld). Weshalb wurde / wurden diese angelegt / durchgeführt,
bleibt die Rückegasse dauerhaft bestehen oder wird diese wieder zurückgebaut, werden
Aufforstungsarbeiten folgen und wurden drei Vergleichsangebote eingeholt?
Antwort:
Der
Verwaltung ist diese Rückegasse bekannt. Aufgrund des sehr starken Borkenkäferbefalls
in diesem Teil des Waldes ist das Ausbringen von befallenen Bäumen in großem
Umfang notwendig. Die Verwaltung wird sich jedoch nochmals mit der zuständigen
Försterin Frau Satzger diesbezüglich in Verbindung setzen und einen Sachstand
in der nächsten Sitzung mitteilen.
Anfrage
4:
Ein
Stadtrat macht darauf aufmerksam, dass im Kreuzungsbereich der Straßen „Zur
Lochwiese“ – „Judenäcker“ – „Untere-Bayerische-Gasse“ eine gefährliche Verkehrs-situation
besteht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h wird sehr oft
überschritten. Der Besucherverkehr zum Friedwald ist in den vergangenen Jahren
angestiegen und die Beschilderung ist unzureichend. Der Stadtrat bittet die
Verwaltung, die Verkehrssituation zu überprüfen und das Temposys-System aufzustellen.
Antwort:
Die
Verwaltung wird den Sachverhalt durch das Ordnungsamt überprüfen lassen.
Anfrage
5:
Ein
Stadtrat stimmt seinem Vorredner zu und ergänzt, dass in der Straße „Zur
Lochwiese“ im Bereich des Forstweges viele Autofahrer parken. Hier ist eine Anordnung
der Parkmöglichkeiten zu prüfen.
Antwort:
Die
Verwaltung wird den Sachverhalt durch das Ordnungsamt prüfen lassen und ggf. Entsprechendes
veranlassen. Der Verwaltung ist bekannt, dass der Besucherverkehr zum Friedwald
im Laufe der Jahre zugenommen hat. Mit der weiteren Ausweisung von Flächen, ist
auch das Anlegen eines weiteren Parkplatzes geplant.
Anfrage
6:
Ein
Stadtrat weist darauf hin, dass im Baugebiet Debert die Lichtraumprofile der
Straßen durch Bewuchs aus privaten Gärten häufig nicht eingehalten werden. Dies
führt vor allem in Kreuzungsbereichen zu einer Verkehrsgefährdung.
Antwort:
Die
Verwaltung wird den Sachverhalt durch das Ordnungsamt prüfen lassen und ggf. Entsprechendes
veranlassen.
Anfrage
7:
Ein
Stadtrat bittet folgenden Sachverhalt zu prüfen:
„Im Erlach auf dem Grundstück mit der
Flurnummer 1653 (erste Einfahrt links im Eschlippertal, unterhalb der
Erlachquellenfassung) lagert seit einiger Zeit eine größere Menge Mist. Neuer
kommt immer wieder dazu.
Da sich die Lagerstelle in der Nähe
des Breitenbaches und des Erlachquellgebietes befindet, ist eine Verunreinigung
des Baches und des Grundwassers nicht auszuschließen. Ist die Lagerung an
dieser Stelle genehmigt? Wenn ja, von wem?“
Ich bitte Sie um Überprüfung, um
Veranlassung der Beseitigung der Lagerstelle und um Aufnahme der Anfrage in das
Protokoll.“
Antwort:
Der
Verwaltung ist die Mistablagerung bereits bekannt. Der Sachverhalt wurde dem
Landratsamt gemeldet. Die Verwaltung wird sich diesbezüglich nochmals mit dem
Landratsamt in Verbindung setzen und über den Sachverhalt in der nächsten
Sitzung informieren. Die Anfrage wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.