Sitzung: 08.06.2020 2020/BUA/001
Beschluss: beschlossen
Planbereich nach § 30 BauGB – Bauen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Gassäcker“
Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl. Nr. 99 Gem. Moggast eine Kfz-Einstell- und Lagerhalle mit Erdgeschoss und Satteldach (DN 25°) zu errichten. Das Dachgeschoss wird nicht ausgebaut. Der geplante Neubau hat eine Breite von 10 m und eine Länge von 16 m.
Das Bauvorhaben steht folgenden Festsetzungen des
Bebauungsplans entgegen:
- Bauen außerhalb der Baugrenzen, das Gebäude überschreitet die nordwestliche Baugrenze mit der gesamten Länge (16 m) des Gebäudes um ca. 1,50 – 2,00 m
- Dachneigung, festgesetzt ist eine Dachneigung von 28° - 34°, die geplante Dachneigung beträgt 25 °
- Anpassungspflicht der Dachneigung der Garage an die Dachneigung des Hauptgebäudes, das Hauptgebäude besitzt eine Dachneigung von mehr als 45°
Empfehlung der Verwaltung:
Die o. g. Befreiungen wurden bereits bei anderen Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans erteilt. Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist durch das Vorhaben nicht zu erwarten.
Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Bauantrag
auf Neubau einer Kfz-Einstell- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 99
Gem. Moggast und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB. Von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden gem. § 31 Abs. 2 BauGB Befreiungen
hinsichtlich der Baugrenze, der Dachneigung und der Anpassungspflicht von
Garagen an das Hauptgebäude erteilt.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0