Sitzung: 08.06.2020 2020/BUA/001
Beschluss: beschlossen
Planbereich nach § 35
BauGB – Bauen im Außenbereich
Im Jahre 2004 wurde die Erweiterung eines Schweinestalles genehmigt. Vor Ablauf der Genehmigung wurde jeweils in den Jahren 2008, 2012, 2016, 2018 und nun 2020 eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt.
Empfehlung der Verwaltung:
Seitens der Verwaltung kann nicht beurteilt werden, ob sich die Rechtsgrundlage (Immissionen, Privilegierung, etc.) geändert hat. Das LRA wird gebeten, den Sachverhalt vor einer weiteren Genehmigung zu kontrollieren.
Der Bauherr bittet nun um eine weitere Verlängerung des genehmigten Bauantrages.
Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Antrag auf
Verlängerung des genehmigten Bauantrags auf dem Grundstück Fl. Nr. 1279, 1265
und 1275/2, Gem. Ebermannstadt und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem.
§ 36 BauGB vorbehaltlich, dass sich die aktuelle Rechtslage im Vergleich zur
Rechtslage zum ursprünglichen Genehmigungszeitpunkt 2004 nicht verändert hat.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0