Sitzung: 08.06.2020 2020/BUA/001
Beschluss: beschlossen
In der Stadtratssitzung vom 09.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Eschlipp – West“ gefasst. Der B-Plan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a und § 13 BauGB durchgeführt. Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange und Behörden erfolgte vom 07.01.2020 bis einschließlich 10.02.2020.
Im
beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens
nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Somit können u. a. folgende
Verfahrenser-leichterungen angewendet werden:
·
von
einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann
abgesehen werden (§ 13 Abs. 2 BauGB)
·
von
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a
BauGB kann abgesehen werden (gemäß § 13 Abs. 3 BauGB)
·
Eingriffe,
die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als
erfolgt oder zulässig (gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB)
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ist vorgesehen, ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Für allgemeine Wohngebiete sieht die TA-Lärm Immissionswerte außerhalb des Gebäudes von max. 55 dB(A) tagsüber vor. Entsprechend den Ausführungen des FB 44 des Landratsamtes Forchheim im Zuge der formellen Beteiligung der Behörden, sind im Plangebiet erhebliche Immissionsrichtwertüberschreitungen durch die angrenzende Schießsportanlage des BWC Erlangen zu erwarten. Der Fortführung der Planung konnte deshalb nicht zugestimmt werden.
Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens dürfen lediglich Flächen entwickelt werden, welche vorwiegend der Wohnnutzung dienen. Dies sind gemäß BauNVO allgemeine Wohngebiete. Dies bedeutet, dass das beschleunigte Verfahren für das Plangebiet, aus zuvor genannten Gründen, nicht angewendet werden kann.
Der durch den Stadtrat gefasste Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Eschlipp-West“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB vom 09.12.2019 muss deshalb in der nächsten Stadtratssitzung aufgehoben werden.
Alternativ zum
beschleunigten Verfahren kann für das Plangebiet ein allgemeines
Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. In diesem planungsrechtlichen
Verfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB ist die Art der baulichen Nutzung nach der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) nicht auf allgemeine Wohngebiete beschränkt.
Ebenso sind Verfahrenserleichterungen nicht vorgesehen. Somit sind u. a. eine
Umweltprüfung / Umweltbericht durchzuführen, um den durch die Planung zu
erwartende Eingriff in den Naturhaushalt auszugleichen.
Das Plangebiet
grenzt direkt an das Dorfgebiet Eschlipp an. Zudem befindet sich auf einem der
beiden Flurstücke bereits ein Wirtschaftsgebäude. Die Fortführung und
Festsetzung eines Dorfgebietes gemäß § 5 BauNVO ist möglich. Die
städtebaulichen Ziele, Baurecht für die Flächen des Plangebiets zu schaffen,
haben weiterhin bestand. Die Fläche wird im rechtskräftigen Flächennutzungsplan
der Stadt Ebermannstadt als Dorfgebiet dargestellt und entspricht somit auch
diesen Vorgaben.
Die
planungsrechtliche Situation erfordert weiterhin die Schaffung von Baurecht.
Für das Plangebiet soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt
und ein Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO festgesetzt werden.
Folgende Flurstücke
der Gemarkung Eschlipp befinden sich innerhalb des Geltungsbereichs:
Flurstücke
(komplett): 68/1, 82, 83 und 84
Flurstücke
(teilweise): 38
Die Öffentlichkeit
sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in zwei
Verfahrensschritten beteiligt. Der Vorentwurf der Planung wird in der heutigen
Sitzung vorgestellt und erläutert.
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss beschließt, für den im Plan vom 08.06.2020 dargestellten
Geltungsbereich, die Aufstellung des Bebauungsplans „Eschlipp-westlicher
Ortsrand“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Bebauungsplan mit integriertem
Grünordnungsplan setzt gemäß § 5 BauNVO ein Dorfgebiet fest.
Der Bau- und
Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung mit der ortsüblichen Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses einschließlich Lageplan.
Der Bau- und
Umweltausschuss billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans „Eschlipp- westlicher
Ortsrand“ in der Fassung vom 08.06.2020.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf mit integriertem
Grünordnungsplan gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4
Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu
beteiligen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0