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Haushaltsplan 2021

Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 64) und der Kommunal-haushaltsverordnung (§ 7) sind im Haushaltsplan die Einnahmen und Ausgaben der Kommune in der Höhe der zu erwartenden und voraussichtlich zu leistenden Beträge veranschlagt. Soweit sie nicht errechenbar waren, wurde ihre Höhe vorsichtig geschätzt.

Der Beachtung der Haushaltsgrundsätze wird im vorliegenden Haushalt Rechnung getragen. Durch den vorgegebenen Finanzrahmen muss bei der Abwicklung des Haushaltes, wie bereits in den Vorjahren, großer Wert auf die Forderung des Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO nach Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelegt werden.

Der vorliegende Haushaltsplan wurde am 29.04.2021 durch den Gemeinderat beschlossen und mit Schreiben vom 03.09.2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis genommen.

Die im Finanzplan enthaltenen Werte wurden entsprechend den staatlichen Orientierungsdaten und den örtlichen Erfordernissen fortgeschrieben.

Daten und Fakten

Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

Haushaltssatzung der Gemeinde Unterleinleiter 2021

Haushaltsplan 2021

Anlagen zum Haushaltsplan 2021