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Neues aus Unterleinleiter

Datum: Dienstag, 08. Juni 2021

Wichtiger Hinweis für Hundehalter*innen

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Jeder Hundehalter muss seinen Hund so halten, dass keine andere Person oder kein anderes Tier gefährdet wird. Im Zweifelsfall ist der Hund im Freien an die Leine zu nehmen. Art. 42 Abs. 1 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) ermöglicht die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen (z. B. Revierinhaber), wildernde Hunde zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Ferner handelt nach Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 BayJG ordnungswidrig, wer Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lässt. Aus diesen Gründen lassen Sie bitte Ihren Hund nicht unbeaufsichtigt herumlaufen!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!