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Neues aus Unterleinleiter

Datum: Donnerstag, 07. April 2022

Neuregelung der Grundsteuer

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Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter: www.grundsteuer.bayern.de. An dieser Stelle können Sie auch das Informationsschreiben des Bayerischen Landesamtes für Statistik einsehen:

"Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern" (Landesamt für Statistik)