Neues aus Unterleinleiter
Datum: Montag, 02. Februar 2026
Kommunale Wärmeplanung
Die Stadt Ebermannstadt, die Gemeinde Unterleinleiter und der Markt Wiesenttal erstellen einen gemeinsamen Wärmeplan
Die kommunale Wärmeplanung ist laut Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 Pflichtaufgabe für alle Städte und Gemeinden. Spätestens bis 2028 muss die letzte Kommune in Deutschland einen Wärmeplan aufgestellt haben. Die Stadt Ebermannstadt, die Gemeinde Unterleinleiter und der Markt Wiesenttal bereiten sich gemeinsam als Konvoi bereits frühzeitig auf dieses Erfordernis vor und werden im Jahr 2026 einen solchen Wärmeplan für das Gebiet erstellen. Wichtig: Aus dem Wärmeplan gehen für die Bürgerinnen und Bürger keine Verpflichtungen hervor. Der Wärmeplan kann jedoch in Zukunft Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger und Gebäudeeigentümer mit sich bringen.
Im Rahmen des kommunalen Wärmeplans wird das Gebiet des Konvois dahingehend untersucht, wo in Zukunft möglicherweise ein Wärmenetz errichtet werden kann. Weiter sollen Antworten auf die Frage gefunden werden, ob Wasserstoff zukünftig eine Rolle in der Versorgung des Gebiets spielen wird, und falls ja, wo dies der Fall sein könnte. Der Wärmeplan soll auch darauf vorbereiten, dass ab spätestens 2028 nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, und aufzeigen, welche Möglichkeiten sich hier anbieten.
Im Rahmen der Erstellung des Wärmeplans müssen für das ganze Gebiet des Konvois Untersuchungen zum Gebäudebestand und den vorhandenen Heizungsanlagen durchgeführt werden, auf dessen Basis der Wärmeplan entwickelt werden kann. Hierzu werden die Energieversorgungsunternehmen befragt und Daten vom Landesamt für Statistik eingeholt. Aber auch das Baualter und der Sanierungsstand der Gebäude spielen eine wichtige Rolle als Anhaltspunkte für den Energieverbrauch.
Die Kommunen haben hierfür mit der EVF – Energievision Franken GmbH ein erfahrenes und spezialisiertes Planungsbüro beauftragt, das den Wärmeplan zusammen mit den beteiligten Kommunen aufstellen wird. Die Datenaufnahme findet ausschließlich ohne Einbindung persönlicher Gespräche statt. Als Bürgerinnen und Bürger müssen Sie also wegen der Erstellung des Wärmeplans niemandem die Türe öffnen und niemandem Auskünfte geben. Falls dies jemand von Ihnen verlangt, gehen Sie bitte nicht darauf ein, lassen die Person nicht herein und melden dies bitte umgehend der entsprechenden Gemeindeverwaltung.
Wie bereits weiter oben geschrieben gehen aus dem Wärmeplan keine Verpflichtungen für die Bürgerinnen und Bürger hervor. Im Gegenteil: Er kann in Zukunft Erleichterungen mit sich bringen. Weiterhin wird er ein fundiertes Konzept für die nachhaltige zukünftige Wärmeversorgung für das Gebiet des Marktes darstellen.
Grundsätzlich dient der Wärmeplan den Bürgerinnen und Bürgern bei der Entscheidungsfindung, indem er zwischen netzgebundener und dezentraler Versorgung unterscheidet. Im Fall, dass die Kommune ein Gebiet auf Basis des Wärmeplans für eine netzgebundene Wärmeversorgung ausweist, kann dieser Beschluss diese Bürgerinnen und Bürger von den Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz zeitweise befreien.
Eignet sich ein Gebiet besser für eine dezentrale Wärmeversorgung, so ist ein Bau eines Wärme-/Wasserstoffnetzes eher unwahrscheinlich. Das bedeutet, hier sollten Einzellösungen für die Gebäude gefunden werden.


